14.02.2016: Brief vom Bürgerverein Neuhäuser an OB Salomon Stadt Freiburg.
Der Vorstand des BVN informiert darüber, dass sowohl der Bauantrag 2015 als auch die Offenlage nichtig sein müssen, da zu dem Zeitpunkt bereits seit längerer Zeit einer der
beteiligten Antragsteller, die PG Kappel mbH, ein Minuskapital aufwies und überschuldet war.... .
Das komplette Schreiben:
Weitere Anlagen (Insolvenzanträge, Bilanzen ...)
06.04.2015: Offener Brief vom Bürgerverein Neuhäuser an Herrn Jerusalem.
Da der BVN mit den Aussagen von Herrn Jerusalem vom Stadtplanungsamt im Artikel der Badischen Zeitung vom 1.4.2015 "Neuer Zoff um die Altlast in Kappel" und den Aussagen in seinem Brief an
den Bürgerverein vom 31.3.2015 in keinster Weise einverstanden ist, hat Herr Fiederlein als Vorstand in einem offenen Brief Stellung genommen, siehe Anhang zu Ihrer Info.
Bürgerverein Neuhäuser e.V.
- Der Vorstand -
31.03.2015: Brief von Herrn Jerusalem (Leiter Stadtplanungsamt) an den Bürgerverein Neuhäuser:
"...die von Ihnen erstellte Visualisierung gibt den Bebauungsplan nicht richtig wieder ... .
Lesen Sie den gesamten Brief:
März 2015: Visualisierung des geplanten Bebauungsgebietes, die vom Bürgerverein Neuhäuser in Auftrag gegeben wurde.
Würfelzucker-Modell, das im März 2009 bei einer Informationsveranstaltung ausgestellt wurde.
Historisches Foto - Sicht auf Halde B
Die Ortschaftsräte von Kappel und der Gemeinderat von Freiburg haben im Vorfeld der Planungs- und Sanierungs-verfahren diese in vielerlei Hinsicht außergewöhnliche Bebauung abgesegnet.
Ein Modell mit Häuschen im Würfelzuckerformat war alles, was als mögliche Bebauung vorgestellt wurde. Unklar war zu diesem Zeitpunkt, dass das ländlich geprägte Ortsbild einer großstädtisch kompakten Bebauung weichen soll. Ignoriert wurde der Wunsch der Bürger, eine Visualisierung über die wirkliche Ortsituation herzustellen. Warum? Gerade die Bewohner von Neuhäuser im Umfeld des Bebauungsplans waren nie gegen eine angemessene Bebauung jedoch schon immer gegen eine extreme Verdichtung mit alles überragenden Wohnblöcken.
Der Bürgerverein hat deshalb durch einen Profi eine Visualisierung erarbeiten lassen. Diese orientiert sich an dem öffentlich zugänglichen Bebauungsplan. Sie gewährleistet eine maßstabsgerechte Einbindung in die vorhandene Bebauung. Über das Ergebnis (siehe Bild) kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen. Fakt ist, dass bei einer solchen Bebauung das Ortsbild von Neuhäuser vollkommen ignoriert wird. Das Landschaftsbild des südlichen Drei-samtals wird in erheblichem Maße zerstört.
Der Bürgerverein bezweifelt, ob den Ortschafts- und Gemeinderäten in Kappel und Freiburg die Auswirkungen einer solchen Planung bekannt bzw. bewußt war, interessierte sie die Konsequenzen?
In der brandaktuellen Gemeinderats-Vorlage für die westliche Ziegelmattenstraße (Bebauungsplan Drucksache BA-14/005, Homepage Stadt Freiburg v. 26.2.2015) fordert Amtsleiter Jerusalem für Neuhäuser:
“…eine Bebauung, die sich in Art und Maß an der vorhandenen Bebauung orientiert, sich außerdem sensibel mit der exponierten Lage innerhalb des Orts- und Landschaftsbild auseinandersetzt und einfügt...“
Die Bürger von Neuhäuser fordern, dieses städtebauliche Ziel auch für den Bebauungsplan östlich der Ziegelmattenstraße anzuwenden.
Die Anwohner fragen: Warum muss ein Investor beim Bebauungsplan Ziegelmattenstraße für 5 Einheiten die Kosten für Infrastukturmaßnahmen (z.B. Kindergartenbau bzw.-plätze, Plätze für Kleinkindergruppen usw.) übernehmen? Warum verzichtet man darauf bei einem Investor, der 150 Einheiten (ca. 500 Einwohner) erstellt? Trotz des zu erwartenden hohen Gewinns (s. Kasten) erspart man diesem Investor aus Kostengründen die sog. Infrastruk-turabgaben (z.B. geförderter Wohnbau, Kindergartenplätze usw.). Die Anwohner fordern nach wie vor die ursprüngliche 2-geschossige Bebauung mit Attika.
Bemängelt wird weiter, dass nur eine Sanierungskosmetik betrieben werde. In der Umgebung des Baugebietes bliebe die giftige Altlast unberührt und gefährde dann immer noch durch kontaminiertes Regen- und Grundwasser das Neubaugebiet bis in die Keller. Weiter wird gefordert, besonders den Problempunkt Standsicherheit endlich zu klären. Gutachten aus den 80er hält der BVN für ungeeignet? Wer übernimmt die Haftung im Falle einer Schlamm-lawine – 3 Schlammlawinen gab es bereits! Wer übernimmt bei einem Bruch der Staumauer im alten Bergstollen die Folgekosten, die ca. 2000t Wasser anrichten können. Wer übernimmt die Verantwortung bei einem Sanierungs-abbruch wegen unvorhergesehener Kostenexplosion oder gar Insolvenz (s. Insolvenz der Planungs- und Projektgesellschaft Dr. Eisele mbH, Rottenburg, 2015 – 2009 hieß es noch in der Gemeinderatsvorlage BA-09/009 „…für die Aufgabe (d.h. Sanierung/Projektentwicklung) konnte ein kompetenter und erfahrener Partner gefunden werde…“).
Der Bürgerverein hegt die Hoffnung, dass dies nicht der Anfang einer unseligen Entwicklung sein könnte, die den Charakter des Dreisamtales unwiderbringlich zerstört.
1 Tag
später.....
Der Bürgerverein Neuhäuser reagiert umgehend per Schreiben an die Stadt Freiburg und bringt darin nochmals das hohe Risiko zum Ausdruck, welches bei der geplanten Sanierung und Bebauung des
Gebietes Stolberg-Zink im Falle einer Insolvenz auf Bürger und Stadt zukommen könnten.
Lesen Sie den kompletten Schriftzug hier: